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Kanzlei Dr. Csingár

Kanzlei für Arbeitsrecht – mit Berücksichtigung sozialrechtlicher Aspekte

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Kanzlei

Dr. Péter Csingár

Beratung im gesamten Arbeitsrecht mit begleitender sozialrechtlicher Expertise

Rechtsanwalt. Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Wir sind eine Fachkanzlei für das gesamte Arbeits- und Tarifrecht im privaten sowie öffentlichen Dienst. Ich berate Sie kompetent, kreativ und strategisch angelegt in allen arbeitsrechtlichen, betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragen. Neben dem Arbeitsrecht berücksichtige ich sozialrechtliche Aspekte dort, wo sie für arbeitsrechtliche Fragestellungen relevant sind, da arbeitsrechtliche Konflikte häufig mit sozialrechtlichen Themen in engem Zusammenhang stehen.

Münchener Str. 30
83022 Rosenheim

Mobil: +49 (0)176 85 997004
Fax: +49 (0)8031 80727 17
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Aktuelle Neuigkeiten – 08.11.2023

Neues BAG-Urteil zur Verwertung von beleidigenden Äußerungen in einer Chat-Gruppe:
Ein Ar­beit­neh­mer, der sich in einer pri­va­ten Chat-Grup­pe in stark be­lei­di­gen­der, ras­sis­ti­scher, se­xis­ti­scher und zu Ge­walt auf­sta­cheln­der Weise über Vor­ge­setz­te und an­de­re Kol­le­gen äu­ßert, kann sich – so das BAG – gegen eine dies zum An­lass neh­men­de au­ßer­or­dent­li­che Kün­di­gung sei­nes Ar­beits­ver­hält­nis­ses nur im Aus­nah­me­fall auf eine be­rech­tig­te Ver­trau­lich­keits­er­war­tung be­ru­fen

Die rechtlich entscheidende Frage im vorliegenden Fall ist, ob Mitglieder einer Chatgruppe den besonderen Schutz einer Sphäre vertraulicher Kommunikation in Anspruch nehmen können. Das ist laut BAG nur sehr eingeschränkt möglich.
Eine Vertraulichkeitserwartung ist nur dann berechtigt, wenn die Mitglieder der Chat-Gruppe den besonderen persönlichkeitsrechtlichen Schutz einer Sphäre vertraulicher Kommunikation in Anspruch nehmen könnten. Das wiederum ist abhängig von dem Inhalt der ausgetauschten Nachrichten sowie der Größe und personellen Zusammensetzung der Chat-Gruppe. Sind Gegenstand der Nachrichten – wie vorliegend – beleidigende und menschenverachtende Äußerungen über Betriebsangehörige, bedarf es einer besonderen Darlegung, warum der Arbeitnehmer berechtigt erwarten könne, deren Inhalt werde von keinem Gruppenmitglied an einen Dritten weitergegeben.

Für die rechtliche Schutzwürdigkeit privater Kommunikation in Chatgruppen legt das BAG demnach einen strengeren Maßstab an.

Nur wenn der Arbeitnehmer nachweisen kann, warum er den Chat für einen vertraulichen Gesprächskreis hält und warum er davon ausgehen durfte, dass die dort geäußerten Inhalte vertraulich behandelt werden, hat den Anspruch auf Vertraulichkeit. Das wird einem Arbeitnehmer regelmäßig schwerfallen, denn allein die langjährige Freundschaft und teilweise Verwandtschaft der Chatgruppenmitglieder lässt das BAG für die Annahme einer berechtigten Vertraulichkeitserwartung nicht ausreichen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. August 2023 – 2 AZR 17/23

Über mich

Ich möchte mich bei Ihnen vorstellen

  • Studium
    der Rechtswissenschaften an den Universitäten Berlin-HU und Heidelberg
  • Promotion
    an der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg
  • Fachanwalt
    für Arbeitsrecht: Spezialkenntnisse zu sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts
  • ehrenamtl. Richter
    Seit 2019 ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht München
  • Referent
    im Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht für eines der größten deutschen Schulungsinstitute

Service

Arbeits- und Sozialrecht

Als im Arbeitsrecht erfahrener Anwalt berate ich Sie fachkundig und strategisch in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen und versuche gemeinsam mit Ihnen, die für Sie beste Lösung zu finden.

Ob Sie nun eine Kündigung, Abmahnung, Fragen zum Arbeitsvertrag, Höhergruppierung, Urlaub, Elternzeit, einem Arbeitszeugnis oder andere arbeitsrechtliche Fragen haben, können Sie mich gerne kontaktieren.

Sozialrechtliche Aspekte – etwa im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld, Sperrzeiten, Krankengeld, Schwerbehinderung oder Erwerbsminderungsrente – berücksichtige ich soweit sie für Ihre arbeitsrechtliche Situation von Bedeutung sind und in engem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis oder dessen Beendigung stehen.

Ich bin schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig und beziehe sozialrechtliche Fragestellungen beratend und begleitend ein, sofern sie für die arbeitsrechtliche Bewertung und Durchsetzung Ihrer Rechte relevant sind.

Sofern Sie sich an mich wenden, erhalten Sie im Rahmen einer Erstberatung eine juristisch fundierte Einschätzung des Sachverhaltes inklusive der zu erwartenden Risiken und Erfolgsaussichten.

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