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Kanzlei Dr. Csingár
Kanzlei für Arbeits- und Sozialrecht in München, Rosenheim und Bayern.
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Dr. Csingár Péter
Kompetente Beratung im gesamten Arbeits- und Sozialrecht
Rechtsanwalt. Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Wir sind eine Fachkanzlei für das gesamte Arbeits- und Tarifrecht im privaten sowie öffentlichen Dienst. Ich berate Sie kompetent, kreativ und strategisch angelegt in allen arbeitsrechtlichen, betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragen. Neben dem Arbeitsrecht stehe ich Ihnen ebenfalls als im Sozialrecht erfahrener Anwalt mit Rat und Tat zur Seite, da das Arbeitsrecht häufig mit sozialrechtlichen Fragestellungen eng in Verbindung steht.
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Aktuelle Neuigkeiten – 08.11.2023
Neues BAG-Urteil zur Verwertung von beleidigenden Äußerungen in einer Chat-Gruppe:
Ein Arbeitnehmer, der sich in einer privaten Chat-Gruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und andere Kollegen äußert, kann sich – so das BAG – gegen eine dies zum Anlass nehmende außerordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses nur im Ausnahmefall auf eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung berufen
Die rechtlich entscheidende Frage im vorliegenden Fall ist, ob Mitglieder einer Chatgruppe den besonderen Schutz einer Sphäre vertraulicher Kommunikation in Anspruch nehmen können. Das ist laut BAG nur sehr eingeschränkt möglich.
Eine Vertraulichkeitserwartung ist nur dann berechtigt, wenn die Mitglieder der Chat-Gruppe den besonderen persönlichkeitsrechtlichen Schutz einer Sphäre vertraulicher Kommunikation in Anspruch nehmen könnten. Das wiederum ist abhängig von dem Inhalt der ausgetauschten Nachrichten sowie der Größe und personellen Zusammensetzung der Chat-Gruppe. Sind Gegenstand der Nachrichten – wie vorliegend – beleidigende und menschenverachtende Äußerungen über Betriebsangehörige, bedarf es einer besonderen Darlegung, warum der Arbeitnehmer berechtigt erwarten könne, deren Inhalt werde von keinem Gruppenmitglied an einen Dritten weitergegeben.
Für die rechtliche Schutzwürdigkeit privater Kommunikation in Chatgruppen legt das BAG demnach einen strengeren Maßstab an.
Nur wenn der Arbeitnehmer nachweisen kann, warum er den Chat für einen vertraulichen Gesprächskreis hält und warum er davon ausgehen durfte, dass die dort geäußerten Inhalte vertraulich behandelt werden, hat den Anspruch auf Vertraulichkeit. Das wird einem Arbeitnehmer regelmäßig schwerfallen, denn allein die langjährige Freundschaft und teilweise Verwandtschaft der Chatgruppenmitglieder lässt das BAG für die Annahme einer berechtigten Vertraulichkeitserwartung nicht ausreichen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. August 2023 – 2 AZR 17/23
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der Rechtswissenschaften an den Universitäten Berlin-HU und Heidelberg - Promotion
an der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg - Fachanwalt
für Arbeitsrecht: Spezialkenntnisse zu sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts - ehrenamtl. Richter
Seit 2019 ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht München - Referent
im Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht für eines der größten deutschen Schulungsinstitute
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Ob Sie nun eine Kündigung, Abmahnung, Fragen zum Arbeitsvertrag, Höhergruppierung, Urlaub, Elternzeit, einem Arbeitszeugnis oder andere arbeitsrechtliche Fragen haben, können Sie mich gerne kontaktieren.
Genauso, wenn Sie Fragen zu einem Bescheid (Arbeitslosengeld, Sperrzeit, Grad der Behinderung, Erwerbsminderungsrente, Krankengeld etc.), einem Widerspruch oder zu einer sozialrechtlichen Frage haben.
Ich bin ausschließlich auf den Gebieten des Arbeits- und Sozialrechts tätig.
Sofern Sie sich an mich wenden, erhalten Sie im Rahmen einer Erstberatung eine juristisch fundierte Einschätzung des Sachverhaltes inklusive der zu erwartenden Risiken und Erfolgsaussichten.

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