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Kanzlei Dr. Csingár

Leistungen

Kanzlei Dr. Csingár

Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Arbeits- und Sozialrecht

Arbeitsrecht

Als Anwaltskanzlei mit breit gefächertem Angebot berate und vertrete ich Sie unter anderem auch im Bereich des Arbeitsrechts. Dieses untergliedert sich in individuelles und kollektives Arbeitsrecht.

Während das Individualarbeitsrecht das rechtliche Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt, reguliert das Kollektivarbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmervertretungen oder Gewerkschaften. Das Individualarbeitsrecht reguliert also das Verhältnis des Arbeitnehmers als Person gegenüber dem Arbeitgeber. Es deckt sämtliche Aspekte der direkten Beziehung im Lohnarbeitsverhältnis ab. Typische Themen sind in diesem Zusammenhang der Arbeitsvertrag, der Urlaubsanspruch, Abmahnungen sowie Kündigungen.

Das Kollektivarbeitsrecht befasst sich hingegen mit der Beziehung von Arbeitnehmervertretung und Arbeitgeber. Hierüber sind sämtliche Rechte und Pflichten definiert, die im Zusammenhang mit Tätigkeiten von Gewerkschaften und Betriebsräten stehen. Typische Themengebiete sind Tarifverträge und das Streikrecht.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete ich sowohl Arbeitnehmer und Gewerkschaften als auch Arbeitgeber. Meine Anwaltskanzlei bietet eine hervorragende juristische Beratung in allen Teilbereichen des modernen Arbeitsrechts. Lassen Sie sich von meiner juristischen Arbeit überzeugen.

Sozialrecht

Als Anwaltskanzlei unterstütze ich Sie auch im Bereich des Sozialrechts. Ich berate und vertrete Sie in rechtlichen Angelegenheiten.

Das Sozialrecht umfasst mehrere Rechtsgebiete mit unmittelbarer Relevanz für das tägliche Leben von Menschen und Familien. Zu den Bestandteilen gehören unter anderem

  • das Sozialversicherungsrecht mit allen Regelungen zur Krankenversicherung, Pflege- und Rentenversicherung,
  • das Recht der sozialen Förderung und
  • die Bestimmungen zu Transferleistungen und Lastenausgleich, zur Grundsicherung und zur Hilfe zum Lebensunterhalt.

Rechtsstreitigkeiten treten in diesem Bereich oft in schwierigen Lebenssituationen auf und sind daher für Einzelpersonen mit besonderen Belastungen verbunden. Kompetente Beratung, Begleitung und Hilfe bei Antragsverfahren, bei der Durchsetzung von Rechten und bei Widerspruchsverfahren zur Wahrung von Ansprüchen sind dann eine unschätzbare Hilfe.

Wenn Personen aus einkommensschwachen Haushalten nicht in der Lage sind, sich einen Rechtsbeistand zu leisten, ist die Prozesskostenhilfe ein Weg, wie Sie in den meisten Fällen auch ohne hohe Kosten professionelle Beratung von einem Anwalt erhalten können.

leistungen

MEINE TÄTIGKEITSGEBIETE

  • Kündigung
  • Abmahnung
  • Entlassung
  • Arbeitszeugnisse
  • kollektives Arbeitsrecht (Beratung und Vertretung von Betriebsräten)
  • Eingruppierungsfragen
  • Lohn- und Urlaubsansprüche
  • Teilzeitarbeit
  • Elternzeit
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Arbeitszeitregelungen
  • Überstunden
  • Datenschutz
  • Vertragsstrafen
  • Prämien
  • befristete Verträge
  • Versetzung
  • Krankheit
  • Mobbing
  • Firmenfahrzeuge
  • Rückzahlung von Ausbildungs- und anderen Prämien
  • Wettbewerbsklausel
  • Vertraulichkeit